Wasser unser Lebensmittel,
gehen wir immer bewusst damit um?

Seit Inkrafttreten der Trinkwasserverordnung vom 01.01.2003 (TrinkwV2001)
erhöht sich die Verantwortung der Eigentümer von Wasserversorgungsanlagen,
einschließlich des dazugehörigen Leistungsnetzes, für die Trinkwasserqualität
in der Hausinstallation bis zur letzten Zapfstelle.
(z.B. Vermieter und Eigentümer von öffentlichen Gebäuden; Gewerbebetriebe,
die Wasser an die Öffentlichkeit abgeben)
Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung
durch fachgerechte Probennahme Ihres Trinkwassers und Überprüfung
ihrer Wasserversorgungsanlage.